Als privater oder öffentlicher Auftraggeber, Handwerker oder Bauunternehmen berate und vertrete ich Sie gerne bei
Bauarbeitsrecht bezeichnet das gesamte spezielle Arbeitsrecht im Bauwesen.
Von Bedeutung ist hier unter anderem die Durchgriffshaftung von Bauunternehmen für ihre Subunternehmer sowie insbesondere der Mindestlohn und die Beitragsverpflichtungen (z. B. für die BG BAU) nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und entsprechende Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch.
Ob als Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Verwalter berate und vertrete ich Sie gerne bei Fragen und Problemen rund um Ihre Eigentumswohnung/-en und die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Als Mieter oder Vermieter berate und vertrete ich Sie gerne in Fragen
telefonisch unter 0163 / 311 22 60